1. Hausordnung und Öffnungszeiten Jedes Mitglied ist mit der Hausordnung einverstanden und muss sich daranhalten. Die Hausordnung ist Teil der Mitgliederverträge und wird auch jedem Mitglied aushändigt. Die Öffnungszeiten, Trainerzeiten und Hausordnung sind durch die Aushänge und die Web-Site zur Verfügung gestellt. Änderungen der Hausordnung, Öffnungszeiten und Trainerzeiten werden über die Aushänge und die Web-Site aktualisiert.
2. Laufzeit und Kündigung der Verträge *Generell gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Vertragsende und die Kündigung muss vom Vertragsnehmer schriftlich und per Einschreiben eingeschickt werden. Die Kündigung soll an den Firmensitz der Firma Fitnessstudio Schad, Sonnenbergweg 3, 88410 Bad Wurzach, gerichtet sein. Fitnessstudio Schad kann den Mitgliedsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen und fristlos kündigen.
Classic-Vertrag: Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Danach verlängert sich die Laufzeit um je 3 Monate.
Flexi-Vertrag: Die Laufzeit beträgt 1 Monat. Danach verlängert sich die Laufzeit um je 1 Monat.
Schüler-Tarif: Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Danach verlängert sich die Laufzeit um je 3 Monate. Unter Schüler gelten Personen, die sich in der Sekundarstufe I und II befinden. Ausgenommen davon sind Auszubildenden und Studenten. Der Nachweis einer gültigen Bescheinigung ist vor Vertragsbeginn zu erbringen und nach Ende der Schulzeit muss das Fitnessstudio Schad schriftlich darauf aufmerksam gemacht werden. Falls dies nicht der Fall ist, ist ein Schadensersatz fällig, der sich am Umfang der entstandenen Schuld bemisst. Generell gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Vertragsende und die Kündigung muss vom Vertragsnehmer schriftlich und per Einschreiben eingeschickt werden. Die Kündigung soll an den Firmensitz der Firma Fitnessstudio Schad, Sonnenbergweg 3, 88410 Bad Wurzach, gerichtet sein. Fitnessstudio Schad kann den Mitgliedsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen und fristlos kündigen.
Flats: Die Laufzeit beträgt 4 Wochen und wird danach um je 4 Wochen verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Vertragsende und schriftlich per Einschreiben wie oben* zu adressieren.
Sonderregelung Getränke-Flat: Inbegriffen sind Mineral-Getränke und Eiweiß-Shakes. Eiweiß-Shakes können nur bei Anwesenheit des Personals bezogen werden.
3. Unterbrechung/Stilllegung Im Falle einer langwierigen Erkrankung und Verletzung (ab 12 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Dauer der Verhinderung ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung. Die Verhinderungsgründe, mit Beleg (z.B. Ärztliches Attest), müssen der Studioleitung vorgelegt werden, oder an den Firmensitz gesendet werden. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Zeit, solange die Verhinderung besteht. Solange die Stilllegung besteht, ist die Nutzung der Studio-Einrichtung untersagt. Jegliche Rechte und Pflichten sind über diesen Zeitraum stillgelegt. Bei Erkrankungen und Verletzungen, oder sonstige Nichtnutzung des Studios, die nicht auf Obenstehendes zutrifft, wird von der Vertragspflicht nicht entbunden. Beiträge werden rückwirkend nicht erstattet. Im Falle einer gesetzlichen Schließung der Fitness-Studios (Pandemie) ist eine Stilllegung des Vertrages so lange möglich, bis die Schließung aufgehoben wird. Der Zeitraum der Stilllegung wird an die Laufzeit des laufenden Vertrages hinzuaddiert. Dies muss schriftlich der Studio-Leitung mitgeteilt werden.
4. Zahlungsverzug Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus per Lastschrift-Einzug abgebucht. Außerdem können angeschriebene Forderungen, z.B. offene Posten an gekaufte Getränke, zum Lastschrift-Einzug des betreffenden Monats dazu addiert werden. Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Zahlungsverzug, so greift das Mahnverfahren ein. Daraus folgend können Zusatzkosten des Mahnverfahrens entstehen.
5. Haftung Die Sportgeräte und Räumlichkeiten werden dem Mitglied in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Das Betreten der Räumlichkeiten und Nutzung der Geräte und des Equipments als Mitglied ist auf eigene Gefahr. Fitnessstudio Schad haftet nicht für Schäden, die aus der Selbstverschuldung des Mitglieds entstehen. Gleiches gilt für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die das Mitglied aufgrund seiner eingeschränkten oder völligen Sportuntauglichkeit erleidet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Kinder unter 16 Jahren ist der Zutritt ins Studio nicht gestattet. Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Fitnessstudios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen.
6. Rücktrittsrecht Innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss gilt das Rücktrittsrecht. In diesem Fall wird die Aufnahmegebühr als Bearbeitungsaufwand einbehalten.
7. Arzneimittel und Mittel zur Leistungssteigerung Dem Mitglied ist untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitnessstudio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Das Fitnessstudio ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann das Studio den für die restliche Vertragsdauer noch zu zahlenden Mitgliedsbeitrag als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.
8. Vertragsänderung Änderungen des Vertrages müssen schriftlich festgelegt werden. Aufhebungen der Schriftformerfordernis bedürfen ihrerseits der Schriftform.
9. Ergänzende Vertragsauslegung Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, dass sie dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
10. Videoüberwachung Das Mitglied erklärt sich mit der Aufzeichnung per Videoüberwachung einverstanden. Die Aufzeichnungen werden entsprechend Art. 17-EU-DSGVO wieder gelöscht.
11. Mitgliedsausweis/Magnetschlüssel (kodierte Magnetkarte) Ab dem Zeitpunkt, wo ein Chip-Karten-System zur Verfügung steht, gilt folgende Regelung.
Jedes Mitglied erhält einen Magnetschlüssel (Mitgliedskarte). Dieser ist bei jedem Studiobesuch am Kartenlesegerät durchzuziehen.
Durch den Magnetschlüssel erhält das Mitglied Zugang zum Fitness-Studio auch zu den Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Magnetschlüssel nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 250,00. Soweit der dem Mitglied überlassene Magnetschlüssel durch einen von ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch dem Studio Schaden entsteht, so ist hierfür alleine das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtung des Studios aufgrund unbefugter Überlassung des Magnetschlüssels zu Schaden, so hat das Mitglied das Studio von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust des Magnetschlüssels ist dem Studio sofort zu melden.